- Wie werde ich Mitglied? Sie können entweder über den VdRBw beitreten, die Bezirkgeschäftstelle kontaktieren oder direkt mit uns in Verbindung treten.
- Kann jeder Mitglied werden? Ja! Grundsätzlich kann jeder, egal ob Zivilist, aktiver Soldat oder Reservist, Mitglied werden. Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Wie viel kostet eine Mitgliedschaft? Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft beträgt zur Zeit 30,-€.
- Welche Verpflichtungen gehe ich mit einer Mitgliedschaft ein? Sie verpflichten sich u.a. die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, sowie Selbstverständnis und Zweck des Verbandes zu vertreten.
- Wie kündige ich eine Mitgliedschaft? Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich und direkt beim VdRBw oder in einer Bezirkgeschäftstelle zu erfolgen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 30.09. eines Jahres eingegeangen sein, andernfalls muss für ein volles weiteres Jahr der Mitgliederbeitrag entrichtet werden.
- Muss ich an Schießübungen teilnehmen? Nein! Grundsätzlich kann man weder vom Verband, noch von der Bundeswehr in Friedenszeiten gezwungen werden, an Schießübungen bzw. Schießveranstaltungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist rein freiwillig!
- Kann ich auch als Zivilist mit einer Waffe schießen? Nein! Grundsätzlich ist es nur den aktiven Soldaten und Reservisten vorbehalten, im Umgang mit Schusswaffen tätig zu sein. Es kann jedoch auf einen gesonderten Antrag hin eine Ausnahmegenehmigung auch für Zivilisten erteilt werden. Derlei Veranstaltung werden dann als, z. B. "Gästeschießen" bezeichnet.
- Bekomme ich eine eigene Waffe? Nein! Die Bundeswehr stellt bei Ausbildungstagen mit Schießübungen über den FwRes die notwendigen Waffen und Munition, sowie alles weitere notwendige Material zur Verfügung. Eine dauerhafte Aushändigung von Waffen an Reservisten ist nicht vorgesehen.
- Bekomme ich einen Reservistenausweis? Reservisten können bei Ihrem zuständigen Landeskommando einen "Ausweis für Reservisten" beantragen. Für Bayern hat das Landeskommando Bayern jedoch entschieden, das nur "spezielles Funktionspersonal" diesen Ausweis erhält. Der "normale" Reservist erhält in Bayern keinen Ausweis!
- Bekomme ich wieder eine Uniform? Ja! Auf Antrag erhalten Sie entweder nur die Tuchbekleidung (Ausgehuniform) und/oder den Feldanzug Flecktarn welcher u.a. für Ausbildungstage benötigt wird.
- Kann ich, ohne eine Mitgliedschaft im Verband zu haben, zur RK Augsburg? Ja! Bei uns besteht "KEINE ZWANGSMITGLIEDSCHAFT"! Bei uns sind alle willkommen!
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